Ausgleichsabgabe
Unsere Haltung: wirtschaftlich und sozial
Ausgleichs-
abgabe
Unsere Haltung:
wirtschaftlich und sozial
Ausgleichsabgabe
Aufträge vergeben und sparen
Unternehmen ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitenden, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl an schwerbehinderten Menschen (5 Prozent) beschäftigen, müssen in Deutschland eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt entrichten.
Angenommen, Ihr Unternehmen beschäftigt 60 Mitarbeitende, dann müssten 3 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sein. Ist dies nicht der Fall, ergibt sich eine Ausgleichsabgabe von 9.360 € pro Jahr (12 x 260 € pro Arbeitsplatz).
Gelebte Integration
Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben bei Einhaltung höchster Qualitätsanforderungen zu unterstützen, entwickeln die Fachkräfte in den Abteilungen immer wieder aufs Neue passgenaue Ideen. Diese reichen vom einfachen Zählbrett zum exakten Abzählen von Schrauben in Polybeutel bis zu verschiedensten Vorrichtungen, die von unserem hauseigenen Vorrichtungsbau umgesetzt werden.
Darüber hinaus investieren wir in komplexe Technik, um auch das Arbeiten an Maschinen für Menschen mit Behinderung durchführbar zu machen. So kann beispielsweise ein Beschäftigter mit einer starken Sehbehinderung in der Kabelkonfektionierung durch die Anschaffung eines Kamerasystems sowie eines großen Monitors in einen anspruchsvollen Arbeitsprozess integriert werden. Er ist in der Lage, trotz seiner Einschränkung hochwertige Arbeit zu leisten und die Ergebnisse selbst zu kontrollieren. Ein Beispiel für Investitionen, die aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert werden.
Beispielrechnung
Wenn Ihr Unternehmen z. B. reine Lohnmontagearbeiten im Wert von 10.000 € an proWerk vergibt, kann es 50 % der von proWerk erbrachten Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
Die Beispielrechnung verdeutlicht den Vorteil für Ihr Unternehmen:
Auftragsvolumen | 10.000 € |
Materialanteile | 0 € |
Aufwandskosten | 1.600 € |
Arbeitsleistung (AL) | 8.400 € |
Zu zahlende Ausgleichsabgabe | 9.360 € |
Anrechnungsbetrag (50 % der AL) | 4.200 € |
Restliche Ausgleichsabgabe | 5.160 € |
Vorteil für Ihr Unternehmen | 4.200 € |
Beispiel-
rechnung
Wenn Ihr Unternehmen z. B. reine Lohnmontagearbeiten im Wert von 10.000 € an proWerk vergibt, kann es 50 % der von proWerk erbrachten Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
Die Beispielrechnung verdeutlicht den Vorteil für Ihr Unternehmen:
Auftragsvolumen
10.000 €
Materialanteile
0 €
Aufwandskosten
1.600 €
Arbeitsleistung (AL)
8.400 €
Zu zahlende Ausgleichsabgabe
9.360 €
Anrechnungsbetrag (50 % der AL)
4.200 €
Restliche Ausgleichsabgabe
5.160 €
Vorteil für Ihr Unternehmen
4.200 €